Was früher nur der Geheimdienst konnte, kann sich mit diversen Apps und GPS-Tracking Tools heute jeder ins Private holen. Unzählige Apps und Tools sind auf dem Markt, die beispielsweise Eltern helfen ihre Kids zu orten, den Kontrolldrang des eifersüchtigen Beziehungsmenschen zu befriedigen, und ja, auch dem Arbeitgeber ist es heut ein Leichtes, das Tun seiner Mitarbeiter zu überprüfen. Aber in wie weit ist das hilfreich? Und vor allem: was ist erlaubt und was ist illegal?Ein Smartphone und einer der vielen online Trackinganbieter genügen. Mit der passenden App lassen sich damit sogar ausgefeilte Bewegungsprofile erstellen. Aber mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht und des daraus resultierenden Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bedarf es für die Überwachung ganz eklatant schwerwiegende Gründe. Wie zum Beispiel der Verdacht auf eine schwere Straftat. Für deren Verfolgung sind aber Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig. Auch sie benötigen für die Überwachung erst eine Genehmigung vom Gericht.Im Arbeitsverhältnis gilt dagegen generell, dass jeder selbst entscheiden darf, was genau er über sich preisgibt und ob er eine Überwachung zulässt und wenn ja, in welchem Umfang. Informationen wie Aufenthaltsort gehören auch zu solchen geschützten Aspekten.
Jede heimliche Überwachung von Mitarbeitern ist rechtswidrig. Es drohen Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeld, sowie ein Bußgeld. Die Informationen, die der Arbeitgeber bei der Überwachung von seinem Mitarbeiter gesammelt hat, scheiden zudem im Falle eines Gerichtsverfahrens aus. Wie kann es dann sein, dass zum Beispiel die Fahrzeuge vieler Außendienstmitarbeiter und Lkw-Fahrer Sender haben, die Informationen wie zum Beispiel den aktuellen Standort preisgeben? Tankinhalt, Geschwindigkeit und Co. lassen sich aus der Ferne identifizieren. Immerhin sind das personenbezogene Daten, wodurch das Datenschutzrecht gilt.Der Unterschied liegt in einem entscheidenden Punkt: Das Datenschutzrecht erlaubt nur den Umgang mit Daten, die den Geschäftszwecken des Unternehmens dienen. Also der Spedition das Lokalisieren ihres Lkw zum Beispiel, die wiederum die Disposition des nächsten Transports ermöglicht. Die Privatüberwachung des Mitarbeiters ist aber untersagt – sprich: nach Feierabend ist Schluss mit der Überwachung. Zu beachten ist aber in jedem Fall: in die Datenüberwachung jeglicher Form muss der Mitarbeiter vorher aber explizit einwilligen. Festzuhalten ist: Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter sollten sich unbedingt über Trackingmaßnahmen und den Umgang mit den daraus gewonnen Daten klar verständigen. Transparenz schafft zum Beispiel, wenn Unternehmen ihren Beschäftigten Einsicht in alle gesammelten Daten geben. Nur eine Art gegenseitige Kontrolle schafft Vertrauen und lässt auch die Mitarbeiter erkennen, wie sinnvoll Datensammlung im Arbeitskontext sein kann. Und das ist nicht nur gut für das Betriebsklima, sondern auch für den langfristigen Erfolg des Unternehmens.
P.S.: Unsere sell & pick App speichert keine personenbezogenen Daten, die für die Management-ebene ohne dein Einverständnis einsehbar wären. Wir achten stets darauf, dass unsere Plattform nicht für Überwachungszwecke missbraucht werden kann.